Regeln

Voraussetzung für das Schießen im Rahmen der Gastschützenregelung ist, dass ein Vereinsmitglied (mit Schießgenehmigung) für den Gast verantwortlich ist.

Kennt der Gastschütze niemanden im Verein, so vermittelt der Verein einen Betreuer für eine Terminabsprache.

Der Gast muss sich vor Schießbeginn mit Name in das Schießbuch eintragen.

Das betreuende Mitglied sorgt vor Schießbeginn für die notwendige Sicherheitsbelehrung, sorgt für die Einhaltung der Schießstandordnung und ist für den Gast verantwortlich, bis dieser den Schießstand verlassen hat.

Als Gastschützenbeitrag erhebt der Bogensportverein von jedem Gastschützen eine Gebühr, die in bar zu entrichten ist.